Die Kastorfer Mühlen
Im Kastorfer Streit um die Landeshoheit von 1593 wird
              noch ausdrücklich vermerkt, dass die Kastorfer nicht zur
              Steinhorster Mühle zwangsverpflichtet sind, woraus man
              schließen kann, das es hier noch keine Mühle gab. Bis zur
              Umwandlung der Papiermühle 1685
              werden die Kastorfer hauptsächlich die Brömbsenmühle in
              Krummesse zum Kornmahlen genutzt haben. 
              
              Die Kastorfer Mühlengeschichte beginnt aber schon um 1630
              unter dem Lübecker Bürgermeister
                Gottschalk von Wickede. Dieser hatte das Gut Kastorf
              1626 von seinem Vater geerbt und sah wie andere Lübsche
              Gutsbesitzer die Chance durch Ansiedlung von Handwerk
              außerhalb des Einflußbereichs der städtischen Zünfte
              einträgliche Geschäfte zu machen. 
            
Die Investitionen von Wickedes müssen jedenfalls
              beträchtliche Ausmaße und einen starken Unternehmerwillen
              gehabt haben, denn auf Kastorfer Grund gab es keine
              natürliche Situation, die zur Anlage einer Wassermühle
              geeignet gewesen wäre. So ließ er einen Verbindungsgraben
              von fast einem Kilometer Länge, teilweise bis zu 8m tief
              von der Göldenitz zur Wümmelken graben. Die Göldenitz
              wurde im Karautschen Teich aufgestaut und versorgte nun
              mit der Wümmelken den neuentstandenen Kastorfer Mühlenbach
              und speiste so den Wümmelken Teich und den eigentlichen
              Mühlenteich. So sorgten letztendlich drei Teiche für die
              Wasserversorgung.
              
              Wie auch später Nicolaus von Tode auf Rondeshagen, so lies
              von Wickede eine Papiermühle erbauen. Da das Gutsarchiv
              nur noch fragmentarisch vorhanden ist und die Siebenbäumer
              Kirchenbücher bis 1791 völlig fehlen, gibt es über die
              Papiermühle und Papiermacher kaum etwas zu berichten. Die
              erste urkundliche Nennung der Kastorfer Papiermühle finden
              wir in einer Lumpensammler-Verordnung aus dem Jahre 1636.
              Darin wird gesagt, dass die Kastorfer Papiermühle ein
              Geschirr (Stampfwerk) hat. Sie rechnet zu den fünf
              Lübecker Papiermühlen und soll jeweils am Sonnabend in der
              dritten Woche des Monats mit 350 Centner (ca. 17 t) 
              Lumpen beliefert werden. Die Papiermühle wird vermutlich
              in Pacht an einen Papiermacher vergeben gewesen sein. Die
              Pacht bestand meist aus einem vereinbarten Geldbetrag und
              einer größeren Menge Papier (in Ries (1 Ries = 480 Bogen))
              zum Selbstbedarf des Verpächters. Der erste Papiermacher
              wird ein Jürgens
              gewesen sein, der hier spätestens ab 1632 wirkte. Denn
              sein Sohn Gottschalk wurde hier 1632 geboren und hatte
              höchstwahrscheinlich den Gutsherrn als Paten. Gottschalk
              Jürgens ertrinkt 14-jährig als Papiermacherlehrling 1646
              in Siems.
            
Somit ist der 1640 im Siebenbäumer Kirchenrechnungsbuch
              aufgelistete Papiermacher auch Jürgens. 1664 wird dann
              noch einmal eine Papiermacherfrau von Kastorf im
              Krummesser Kirchenbuch als Patin genannt. Bei ihr handelt
              es sich vermutlich um die Wittwe Gertrude Wentorp deren
              Mann, 1659 in Westerau verstarb.
              
              1654 erhält Gottschalk von Wickede,
              Erbgesessen auf Kastorf die kaiserliche Bestätigung der
              Allodialgerechtigkeit zu der auch das Recht und die
              Gerechtigkeit der Mühlen und Mühlen Lagen gehören. 
              
              1685 beschließen die Brüder von Wickede auf Kastorf und
              Bliestorf, die unrentable Papiermühle in eine Kornmühle
              umzuwandeln und die Bliestorfer und Kastorfer dahin
              zwangszuverpflichten. Der Papiermüller, der noch die Pacht
              schuldete, war mittlerweile heimlich geflohen. Vermutlich
              wird hier wie auch im nahegelegenen Westerau und
              Rondeshagen Rohstoffmangel (Lumpen) zu diesem Entschluss
              geführt haben. Aber der Streit mit den Krummessser
              Nachbarn kann ebenfalls ein Beweggrund gewesen sein.
              
              Es liegt der Verdacht nahe, dass  die Umwandlung aber
              schon vor dem Vertrag von 1685 statt fand, denn aus einer
              Akte zur Krummesser Mühle von 1680 geht hervor, dass ein
              Labenzer Bauer auf dem Krummesser Mühlendamm angehalten
              wurde und man ihm anriet „er solte umbkehren und nach der
              Kastorfer Mühlen fahren“, oder war dies nur als ironischer
              Witz gemeint?
              
              Der erste  Kornmüller wird Hans Hinrich(sen) (†
              Krummesse 1701), Bruder des Grönauer Müller Hector Hinrichsen.
              Vermutlich hat er den Umbau ausgeführt, da er 1691 auf die
              Krummesser Bornmühle wechselt und die damalig übliche
              Pachtdauer 6 Jahre betrug.
              1686 wird er im Krummesser Kirchenbuch auch erstmals als
              Kastorfer Müller gennant. Ihm folgt spätestens 1708 Claus Kron. Da es 1730
              in einer Akte heisst: „wegen der Castorffer Kron Mühle“
              dürfen wir wohl in diesem Müller den Namensgeber der Mühle
              sehen.
              
              1713 ist Friedrich
                Schmidt Kastorfer Müller, der ab 1724 in Zecher
              wieder zu finden ist. Aus dem Jahr 1721 ist uns ein
              Rechtsstreit wegen „Verbalinjurien“ (Beleidigung) zwischen
              Jacob Kempe aus Behlendorf, dem Ankläger, und dem
              Kastorfer Müller Hans
                Claasen überliefert. Müller Claasen war mit
              seinem Gefährten, dem Ankerschen Müllerssohn [Hans Hinrich Averlin],
              am Gründonnerstag oder Karfreitag 1721 in der Fleuth-Mühle
              auf dem Mühlendamm in Lübeck erschienen. Dort, so bezeugte
              es der Müllerbursche Hans
                Jürgen Bahr, beleidigte er Berend Kempe bzw.
              dessen Vater Jacob Kempe
              und bezeichnete diesen als Pfuscher in der Annahme er sei
              der Göldenitzer Müller. Die Sache ging an die Lübecker
              Kämmerei und so auch an das Kastorfer Gericht. Müller
              Claasen wurde darauf ebenfalls verhört und entschuldigte
              sich für die nicht so gemeinten Äußerungen, wollte für die
              schon entstandenen Unkosten aufkommen und erhielt noch
              eine scharfe Verwarnung von seinem Gutsherrn Gotthard
              Gottschalck von Wickede, womit die Sache erledigt war.
              1724 finden wir Müller Clasen dann auf der Rondeshagener
              Drögemühle wieder. Vermutlich ist er der Vater des
              späteren Kastorfer Müllergesellen Anton Thomas Clausen, 
              (1743-1752) bzw. Krummesser Müllers.
              
              Ihm folgt 1736 Bendix
                Boye , ca. 1740 Carstens,
                NN und 1744 Caspar
                Lübke (auch Lübeck), vermutlich ein Sohn des
              gleichnamigen Göldenitzer Müllers.
              
              Um 1720 wird in Bliestorf eine neue Windmühle in Betrieb
              genommen, die bei Wassermangel auch den Kastorfern dienen
              soll. 1730 wird dann der Mühlenkontrakt von 1685 mit dem
              Zusatz erweitert, dass, solange die Kastorfer noch keine
              eigene Windmühle haben, sie auf der Bliestorfer Windmühle
              mahlen dürfen.
              
              Von 1750 bis 1757 ist Johann
                Köpke als Kastorfer Müller nachzuweisen. Die
              Pacht für die Wassermühle beträgt 1751 200 ML. Während
              dieser Zeit sind aber auch noch Marcus Berend (1754;
              identisch mit Marc Bahrt, 1721 RZ Sandmühle ?) und Siemen Boye (1756) als
              solche genannt. Müller Johann Simon Boye hatte 1728 sein
              Handwerk bei Müller Gottfried Kreutz auf der Ratzeburger
              Sandmühle erlernt und steht im Oktober 1756 vorm Kastorfer
              Gericht wegen Roggendiebstahls. Schon im Juli des selben
              Jahres stand ebenfalls sein Zimmergeselle, Heinrich Ludwig
              Diener aus Frankfurt/Main (33 J.) vor Gericht.
            
1751/52 läßt der neue Gutsherr, Christian
                von Hammerstein Kastorf verkoppeln. Das wohl
              ehemalige Angerdorf wird dabei in ein Straßendorf
              umkonzipiert, es entstehen eine neue Hofanlage,
              Aussiedlerhöfe und eine neue Windmühle auf halber Strecke
              zwischen dem Gut und der Wassermühle. Diese Windmühle war,
              wie der Kurhannoverschen Landesaufnahme von 1776 zu
              entnehmen ist, noch eine Bockwindmühle. Von Hammerstein
              hatte diese Windmühle allerdings ohne Konsens der
              Regierung errichtet, wohl in dem Glauben, dass mit seiner
              Mühlengerechtigkeit auch der Bau einer Windmühle
              berechtigt sei. Doch das sah man in Hannover anders. Da es
              aber keine klaren rechtlichen Grundlagen zum Mühlenbau im
              Lauenburgischen gab und man diese Mühle in der Peripherie
              des Herzogtums als "unschädlich" für die Amtsmühlen
              erkannte, wurde der Bau nicht weiter beanstandet.
              
              1758 wird dann nochmals der Zwang der Bliestorfer zur
              Kastorfer Mühle geregelt und festgelegt.
              
              Aus einer Statistik von 1766 geht hervor, das die
              Kastorfer Mühle zu den „freien Höfen“ rechnete, d.h. dass
              der Müller „dienstfrei“ also nicht zu Hofdiensten
              herangezogen werden konnte.

              
                "Castorffer Mühle" 1776, die Rote Linie kennzeichnet die
                Grenze zu Bliestorf
            
1777 soll der Mehlbalken der Windmühle durch einen
              Zimmermeister verstärkt. Kontukteur Anton Wilhelm Horst
              (*Schwalberg 1714; † Ratzeburg 1789) bestätigt der Frau
              von Hammerstein die Notwendigkeit.
            
1791 erfolgt eine Aufräumung des auch als Grenzscheide
              zwischen Kastorf, Bliestorf und Rondeshagen gelegen
              Mühlenbaches. 1794 ist Müller Nehls die Windmühlenwelle
              eingebrochen.
            
Um 1800 wird nun direkt an der Bliestorfer Scheide neben
              der Wassermühle ein neue Windmühle errichtet. Dieser mit
              strohgedeckte Erdholländer wird wohl ein Bau des Müllers Christoph Brand
              (s.a. Rondeshagen, Siebenbäumen) gewesen sein. Dieser sehr
              rührige Müller heiratet 1792 Sophia Sauer, Tochter des
              benachbarten Zolleinnehmers Hermann Sauer. Brand
              ist bis 1799 in Kastorf als Müller. Während dieser Zeit
              findet sich aber auch noch Johann Neels, der hier
              zwischen 1793 bis 1795 ebenfalls Müller ist. 
            

              
                Die Kastorfer Wassermühle gezeichnet von C.F. von Rumohr
                1812
            
1799 haben wir es dann gleich mit zwei Müllern zu tun.
              Erstens mit Caspar Scheel,
              der 1798 noch als Pensionär bezeichnet wird und 1 Jahr
              später auch Pächter von Göldenitzer Weeden ist. Und
              zweitens mit David
                Niemann, der hier auch nur kurz Müller gewesen
              sein kann, denn 1803 ist er schon auf der Neritzer Mühle
              bei Bad Oldesloe. Um dem Wechselspiel noch einen oben
              drauf zu setzen, taucht dann noch 1800 Johann Petersen von der
              Schulenburger Mühle als Kastorfer Müller auf. Dieser
              verkauft die Mühle aber schon kurz darauf 1802 an den
              Mühlenmeister Johann
                David Leverenz, aus Holm/Meckl.. Müller Leverenz
              ist ein Sohn des Voigtshagener Müllers Dietrich Gottfried
              Leverenz und wird 1779 in das Grevesmühlener Mülleramt
              aufgenommen in dem er bis zu seinem Verschwinden 1816 auch
              bleibt. Von 1779 bis mindestens 1798 ist er Müller in Groß
              Voigtshagen/Meckl..
            
In dem Kaufvertrag heisst es im §1: ...1) die anstatt der
                hirbevorigen Erbpacht-Windmühle neu erbaute, und daher
                als Erbpachts-Windmühle wiederum eingetretenen Windmühle
                und die Wassermühle nebst der Staubmühle, der
                Grütz-Querre, den Sichtträgen und vier Seegeln...
              
              6)... der in der
                Holzkoppel der Redder, genannt belegene vormals
                begrabene Platz, worauf die alte Windmühle gestanden,
                als welchen hierfür der Mühlenmeister Peters uhnlängst
                wieder käuflich an den Herrn Baron von Hammerstein
                überlassen hat...
              Zwar ist die Flurbezeichnung Holzkoppel nicht mehr in der
              Katasterkarte von 1877 zu finden, aber Dank der
              Kurhannoverschen Landesaufnahme von 1776 kann dieser
              Standort auf halber Strecke zwischen dem Zolln und dem Gut
              ausgemacht werden.
              
              Über alle die obigermaßen
                gedachten Grundstücke ist von dem Herrn Lieutnant P.A.
                Kölzenberg im Jahr 1799 eine Charte und Vermeßregister
                entworfen, welche neben diesem Contrakte dem Käufer
                überliefert wird. ... Es folgt der
              Erbpacht-Contrakt. 
              
              1803 verunglückt Heinrich
                Stadtländer tötlich. Er wollte unter der
              Windmühle hindurchgehen und wird von einem Flügel
              getroffen. Kurz darauf erliegt seinen Verletzungen. 
              
              1806 wird Kastorf von den Truppen Napoleons geplündert.
              Der benachbarte Wegegeldeinnehmer Sauer macht eine genaue
              Aufstellung der entwendeten Dinge. So das anzunehmen ist,
              das auch Müller Leverenz nicht ungeschoren davon gekommen
              sein wird. 
              
              Müller Leverenz kann seine Wassermühle oft wegen
              Wassermangel nicht betreiben. Der Grund dafür sind seiner
              Meinung nach durch Baron von Hammerstein wohl neugezogene
              Gräben, die dem Mühlenbach im wahrsten Sinne das Wasser
              abgegraben haben. Aber eine unabhängige Kommission
              bestehend aus Amtmann Compe und Commissair Ziegler stellt
              1807 fest, dass es nicht an dem ist. Doch von Hammerstein
              wird dazu verurteilt die Wasserleitung wieder
              herzustellen. Nebenbei erfahren wir aus dieser Akte, dass
              die Wassermühle ein oberschlächtiges Rad hatte.
              
              1808 gerät Müller Leverenz in Rückstand mit seinen
              Pachtzahlungen, so dass 1809 der Kastorfer Gutsherr von
              Hammerstein gegen den Müller wegen nicht bezahlter Pacht
              klagt. Müller Leverenz ist verpflichtet halbjährlich eine
              Pacht von 62 Rthl. zu zahlen, doch die Zeiten sind
              schlecht, die französische Besatzung laugt das Land aus
              und Leverenz sieht nur einen Ausweg im Verkauf des
              Mühlenanwesens.
              
              Hannoversche
                Anzeigen 3 April 1809
              Adelich Gericht Castorf.
                Demnach der Erbpachtsmüller Leverenz zu Castorf nicht
                nur mit seinen Mühlenerbpachtgeldern in Rückstand
                geblieben ist, sondern auch angezeiget hat, daß er nicht
                bezahlen könne; wie dem auch von demselben darauf
                angetragen ist, seine Mühle zurückzunehmen; so ist zum
                öffentlich meistbietenden Verkauf dieser Wind- und
                Wassermühlen, welche zu Castorf, an der Landstraße,
                zwischen Lübeck und Hamburg belegen sind, und wobei nach
                dem Vermeß-Register, 3873 QR an Grundstücken befindlich
                seyn sollen, nach zu Grundlegung des darüber bestehenden
                Erbpacht-Contrakts, und der weiter festzusetzenden
                Bedingungen Termin auf den 19ten April d.J. Vormittags
                um 11 Uhr angesetzt, und können zu dem Ende sich die
                Kaufliebhaber zur bestimmten Zeit auf dem Hofe zu
                Castorf einfinden, wo selbst auch bei dem Herrn
                Actuarius Hering der Erbpachts-Contrakt und die nähern
                Bedingungen anzusetzen sind: so wie der Förster Decken
                den Auftrag hat die Grundstücke nachzuweisen. Auch
                werden diejenigen, welche berregte Wind- und
                Wassermühlen mit Zubehör, es sey aus welchem Grunde es
                wolle, hiermit peremtorie vorgeladen. Auswärtige unter
                Bestellung eines Procuratoris ad acta, mit
                abschriftlicher Zurücklassung ihrer in Händen habenden,
                die Forderung betreffenden Documente, binnen 12 Wochen a
                dato bei mir Unterschriebenen, oder bei dem Hrn.
                Actuarius Hering zu Castorf genau anzugeben, unter der
                Verwarnung, daß sie widrigenfalls mit ihren Forderungen
                an berregte Mühlen und Zubehör werden präcludirt, und
                davon auf immer werden abgewiesen werden. Decretum im
                adelichen Gerichte Castorf den 20ten März 1809.
              Schnorr, Dr. p.t.
                Justitiarius.
              
              1812 wird vor dem Lübecker Tribunal Gericht ( I. Instanz)
              die Klage des Gutsherrn und Eigners der Kastorfer Mühle
              Christian von Hammerstein wegen ausgebliebener Pacht gegen
              den Müller Johann David
                Leverenz verhandelt. Letztendlich wird Müller
              Leverenz Klage abgewiesen und er muss die Kosten des
              Rechtsstreits übernehmen. Doch zur Herstellung der
              Wasserleitung ist es bisher nicht gekommen, von
              Hammerstein meldet 1813 Konkurs an, so dass jetzt die
              Curatoren in der Verantwortung stehen. 1816 beginnt nun
              tatsächlich die Wiederherstellung der Wasserleitung. Doch
              der benachbarte Zolleinnehmer Sauer zeigt beim Ratzeburger
              Hofgericht an, wenn die Arbeiten fortdauren  und der
              Müller nicht vorher das schon verfallene Grundwerk und den
              Ablaufgraben wieder mache, würde sein Wohn- und Brauhaus
              mit Wasser überschwemmt.  Auch ist Müller Leverenz
              nicht bereit die Wasserleitung auf seinem eigenen Grund
              wieder herzustellen.
            
1815 werden dem Müller Johann David Leverenz zwei Pferde
              aus dem Stall gestohlen. Müller Leverenz macht 1816 (?)
              Konkurs und flieht aus Kastorf, so dass die Mühle wieder
              an das Gut fällt.
              
              Ab 1809 ist ebenfalls Müller Ludwig Leverenz als
              Pächter aktenkundig. Er wird auch als 1/4-Hufner
              bezeichnet und bleibt hier ebenfalls bis 1816. 1810 leben
              in seinem Haushalt neben seiner Frau, der Magd Benthin,
              ein Geselle namens Huntermann.
              1812 gehören zur Mühle: Mühlenhaus 8 Ruthen, Hof und
              Garten 112 Ruthen, Ackerland 24 Morgen, Wiesen und Weiden
              5 Morgen (Mühlenkoppel, Erbenzins, Graskoppel). 
            
So ist 1817 der Mühlenbach immer noch nicht aufgeräumt
              noch das Grundwerk wieder hergestellt. Was zwischen 1817
              bis 1827 geschieht, läßt sich aus den Akten nicht
              erschließen. Vermutlich wird die Mühle vom Rondeshagener
              Müller Martin Friedrich
                Ahlers, der ab 1827 in Kastorf nachzuweisen ist
              ab 1824 mitbewirtschaftet. 1829 wird der folgende
              Mühlenpächter Möller
              zu Kastorf vom Bliestorfer Gutsgericht beschuldigt Bretter
              von der Ziegeleischeune zu Bliestorf, die gleich nebenan
              liegt, entwendet zu haben. Auch wird ihm vorgeworfen, das
              er unbefugt auf Bliestorfer Gebiet gefischt habe. 
              
              Anton Christian Dietrich
                Sauer kauft mit Vertrag vom 11. Mai 1831 die
              Kastorfer Mühle. Es wird eine Erbpachtsumme von 80 Rthl.
              jährlich ausgemacht. Sein Urgroßvater besaß schon seit
              1730 die benachbarte Hofstelle, das Brantweinhaus oder
              auch Kastorfer Zolln genannt und war wie Anton auch
              Wegegeldeinnehmer an der hiesigen Zollstelle der
              Hamburg-Lübecker-Frachtstraße. Anton ist 1812 als Besitzer
              der Hofstelle (Zollen) nachgewiesen, die Mühlenhofstelle
              hat zu dieser Zeit noch der Müller Ludwig Leverenz in
              Erbpacht.
              
              1842 wird Anton Sauers
              Frau Wilhelmine Magdalene
                geborne Karsten als Patin in Behlendorf bei der
              Taufe ihrer Nichte, der Müllerstochter Oltmann genannt.
              1845 wird Anton in der Volkszählungsliste als
              Wegegeldeinnehmer, Hufner und Müller aufgeführt. Seinen
              Bruder, Peter Friedrich Christoph finden wir 1830 als
              Pächter auf der Labenzer Mühle, später als Mühleneigner in
              Behlendorf. Da Anton 1784 geboren, somit 1845 schon 59
              Jahre alt ist, läßt er die Mühlen vermutlich durch
              Gesellen wie Friedrich
                Severin und Julius
                Blüher (1853) bewirtschaften. 
              
              Die Kastorfer Wassermühle wird vermultich von Anfang an
              unter Wassermangel gelitten haben, doch die Trockenlegung
              des Teiches in der Kahnschen Wiese, sowie des Wümmelken
              Teiches um 1800, haben den weiteren Betrieb schwer
              geschädigt. 1844/1852 ist nur noch der Mühlenteich
              gestaut. 1855 scheint die Wassermühle nicht mehr in
              Betrieb, denn sie wird in der Mühlenkarte aus dem selben
              Jahr nicht mehr aufgeführt. 
              
              Als 1862 der Müller Sauer verstirbt scheinen die Erben,
              die beiden Hofstellen und den Einnehmerposten an Carl
              Heinrich Köpke aus Mecklenburg verkauft zu haben. Dazu:
Wöchentliche
                Anzeigen des Fürstenthums Ratzeburg 10.April 1863
              Mühlenverpachtung.
              Es soll die zu Castorf
                belegene Kornmühle auf 6 nacheinander folgende Jahre von
                Maitag d. J. an öffentlich meistbietend verpachtet
                werden, und werden deßhalb Pachtliebhaber geladen, sich
                am Dienstag den 21. April d. J., Vormittags 11 Uhr, in
                der Wohnung des unterzeichneten Gerichtshalters in der
                Stadt Ratzeburg einzufinden.
              Die Pachtbedingungen
                können ebendaselbst und auf dem Herrenhofe Castorf vom
                11. April an eingesehen werden.
              Gericht Castorf,
                Ratzeburg den 29. März 1863.  Sachau.
              
              
              Müller Carl Heinrich
                Ludwig Köpke stammt aus Bantin in Mecklenburg und
              ist verheiratet mit Maria Caroline Friedericke geborene
              Röhr aus Klein Parin.  Müller Köpke läßt 1864 einen
              Lehrburschen, Carl Georg
                Ludwig Behrens, in die Ratzeburger
              Mülleramtsrolle eintragen und ist damit wohl auch der
              Käufer 1863. 1869 stellt er den Kastorfer Heinrich Klafak als
              Lehrling ein. 1867 findet sich dann ein Müller Christian Wischendorf
              auf der Mühle. Dieser scheint aber die Mühle schon im
              selben Jahr wieder zu verlassen und ist dann auf der
              Schleemer (HH-Billstedt) Färbeholz-Windmühle zu finden.
              1879 bewirbt sich Müller Köpke um die Pachtung der Aumühle
              unter Fürst Bismark, wird aber vom Dassendorfer Müller
              Wilcken überboten.
            
Müller Köpke ist bis 1905 als Müller und Krüger in
              Kastorf. Die Mühle selbst ist nach wie vor in
              gutsherrlicher Hand und nur in Pacht vergeben. Ihm wird
              1886 offiziell die Schankgerechtigkeit von Amtswegen
              zugestanden. 1880 zählen 7 Männer, 4 Frauen und 2
              vorübergehend hier lebende Personen (wohl Gesellen) zum
              Haushalt von Müller Köpke. Er stirbt 1906 in Bliestorf. 
              
              1905 pachtet der aus Wittenburg stammende  Obermüller
              Johann Elvers die
              Mühle auf 10 Jahre. Außer der Müllerei und der Bäckerei
              möchte er, wie auch seine Vorgänger, eine Gastwirtschaft
              betreiben und beantragt deshalb schon vor Pachtantritt
              1904 eine Konzession beim Amt. Er begründet seinen Antrag
              damit, dass in dem dortigen Mühlengebäude das Gastrecht
              schon seit „unerdenklicher Zeit bestanden“ habe, schon
              sein Vorgänger C. Köpke wie auch der Mühlenmeister Sauer
              hätten schon eine Gastwirtschaft dort betrieben. Müller
              Elvers wird 1907 durch Mülergeselle Wilhelm Ebell und ab
              1910 durch Müllergeselle Ludwig
                Eggert unterstützt.
            
Müller Elvers hatte eine Tochter Paula (*1904) die später
              nach Schlagsdorf/Meckl. ging. Dies war eine Spielkameradin
              meiner im selben Jahr geborenen Großmutter, Elsa Büsing,
              geb. Tews, die sich noch gut daran erinnern konnte, dass
              es hier bei Elvers "immer ein Stück Kuchen extra gab".
              
              Die Windmühle wird 1914 kurz vorm 1. Weltkrieg
              abgebrochen. 
            
            
